Informationen für Überweiser

Kollegiale Zusammenarbeit:

Um die bestmögliche Behandlung für unsere gemeinsamen Patienten zu garantieren, ist eine gute Zusammenarbeit und offene Kommunikation unerlässlich.

Dr. Annette Schifferdecker-Frey ist bereits seit über 20 Jahren als niedergelassene Kieferorthopädin tätig.

Die Patienten werden in der Praxis umfassend kieferorthopädisch betreut – bei Besonderheiten im Behandlungsablauf oder bei Auftreten zahnmedizinischer Besonderheiten (Karies, Bedarf einer Fissurenversiegelung, Prophlaxe …. ) wird kollegiale Rücksprache mit dem behandelden Zahnarzt genommen und der Patient bei Bedarf an seinen Hauszahnarzt zur zahnärztlichen Therapie überwiesen.

Nicht zuletzt aufgrund der Ausstattung der Praxis mit einem digitalen Röntgensystem ist ein schneller und unkomplizierter Datenaustausch bei der gemeinsamen Behandlungsplanung möglich.

Bei diversen fachübergreifenden Behandlungen ist eine Kooperation zwischen Zahnarzt und Kieferorthopäden anzustreben:

Prothetische Kooperationsbehandlung

Durch eine kieferorthopädische Vorbehandlung wird die Ausgangssituation für eine prothetische Versorgung mit Veneers, Kronen oder Implantaten verbessert:

  • Harmonisierung und Korrektur des Zahnfleischverlaufes
  • Offenhalten / Vergrößerung von Lücken im Implantatgebiet, Zahnbewegungen um das Implantatgebiet
  • Korrektur frontaler Engstände um in der anschließenden prothetischen Versorgung ästhetisch optimale Ergebnisse erzielen zu können
  • Vorbehandlung der Pfeilerzähne (Aufrichtung, Optimierung der statischen Verteilung) für Kronen und Brücken

Parodontale Kooperationsbehandlung

  • Eindämmung von fortschreitendem Knochenabbau im Kieferbereich durch Aufrichtung gekippter Zähne
  • gegebenenfalls Beseitigung des Einbisses der unteren Schneidezähne am Gaumen
  • Erleichterung der Reinigung von Zahnzwischenräumen durch Beseitigung von Engständen

Kieferchirurgische Kooperation

  • Vorbereitungsbehandlung bei geplanten operativen Stellungskorrekturen des Kiefers